Digitalisierung der Übermittlung der Personalabrechnung an den Klienten

Klienten haben ihren Betrieb oftmals schon stark digitalisiert. Elektronisch übermittelte Lohnunterlagen können daher in der Regel ohne Medienbruch in den Betrieben weiterverarbeitet werden. Bei Beachtung der Besonderheiten der Personalverrechnungsunterlagen kann die digitale Übermittlung der Abrechnungen zu erheblichen Arbeitseinsparungen für den Mandanten führen. Übermittlung in Papierform Klassisch erfolgt in der Personalverrechnung ein Ausdruck sämtlicher Unterlagen in Papierform, die dann per Post an den Klienten übermittelt werden. Diese Form der Übermittlung verursacht, sowohl in der Kanzlei als auch beim Klienten, organisatorischen Mehraufwand gegenüber einer elektronischen Übermittlung und kann zu Recht als überholt angesehen werden. Analysiert man die Gründe, warum der Klient die Abrechnung auf Papier bekommt, so ergibt sich oft, dass hier einfach die historisch gewachsene Arbeitsweise beibehalten wurde. Die Abrechnung wird nur deshalb auf Papier …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer