Leseempfehlung zur Klienteninformation
Die Leseempfehlung bietet eine themenweise Zusammenfassung, und damit einen schnellen Überblick, über veröffentlichte Artikel.
Mag. Dr. Wolfgang Steinmaurer, WP/StB
4030 Linz, Denkstrasse 49
Telefon: 0676 6807168
E-Mail: wolfgang.steinmaurer@wtwiki.at
Internet: www.wolfgangsteinmaurer.at
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Mit der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung wurden nach unten gedreht und parallel dazu der Umfang des Zuschusses erhöht.
Mit dem Ausfallsbonus wird das Ziel verfolgt, den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie zu geben. Eine Voraussetzung für den Ausfallsbonus ist ein mindestens 40 %iger Umsatzausfall in den einzelnen Monaten von November 2020 bis Juni 2021.
Der Härtefallfonds steht Personen zu, die eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen können.
Im Zusammenhang mit der COVID-Krise sind eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten geschaffen worden, die im Verlauf der Zeit auch teilweise angepasst wurden.
Der Lockdown-Umsatzersatz II wird für den Ausfall begünstigter Umsätze im Betrachtungszeitraum gewährt. Er betrifft Unternehmen, die direkt von den verordneten Einschränkungen der COVID-Schutzmaßnahmenverordnung oder der COVID-Notmaßnahmenverordnung betroffen sind und die in einer direkt betroffenen Branche tätig sind.
Einen Lockdown-Umsatzersatz hat die COFAG zu gewähren, sofern der Antragsteller von der entsprechenden Verordnung, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, direkt betroffen ist.
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