Das Pensionskonto

  Auf das Alter kommt es an Für Personen, die am 1.1.2005 älter als 50 Jahre waren, gilt weiterhin das bisherige "alte" Recht. Für Personen, die am 1.1.2005 jünger als 50 Jahre waren und mindestens 36 Versicherungsmonate aufweisen konnten, gilt das bisherige "alte" Recht für Zeiten vor dem Jahr 2005 weiter, während für Zeiten ab dem Jahr 2005 das Pensionskonto gilt. Für Personen, die am 1.1.2005 jünger als 50 Jahre waren und weniger als 36 Versicherungsmonate aufweisen konnten, gilt das Pensionskonto. Das Pensionskonto informiert Im neuen Pensionskonto werden alle Versicherungszeiten der ab 1.1.1955 Geborenen erfasst und auf einen einheitlichen Stand gebracht. Dabei werden alle Ansprüche erhoben und bewertet. Erstgutschrift Die von der Sozialversicherungsanstalt (für alle Personen, die bereits vor dem 1.1.2005 Versicherungszeiten erworben haben) erstellte Kontoerstgutschrift stellt den Wert der Pensionsansprüche zum 1.1.2014 und der sich daraus ergebenden …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer