Es ist mit keiner positiven Erledigung von Anträgen auf Vergütung des Verdienstentgangs bei Betretungsverboten zu rechnen

Kein Vergütungsanspruch für Unternehmen aufgrund von Betretungsverboten Im Gegensatz zum Epidemiegesetz 1950 sieht das COVID-19-MaßnahmenG für Unternehmen, die von einem Betretungsverbot für Betriebsstätten betroffen sind, keinen Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges vor.[1] Der VfGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob diese Ungleichbehandlung eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes und des Grundrechts auf Eigentum darstellen könnte. Der VfGH hält in seiner Begründung zwar fest, dass das Betretungsverbot für Betriebsstätten (im Sinne des COVID-19-MaßnahmenG) faktische Betriebsschließungen der betroffenen Unternehmen bewirkt; da diese faktischen Betriebsschließungen allerdings in ein umfangreiches Maßnahmen- und Rettungspaket der Bundesregierung (zB Kurzarbeit, COVID-19-Hilfsfond, etc.) eingebettet seien, das darauf abziele, die wirtschaftlichen Nachteile durch die Betretungsverbote zu mildern, stellen die …

Weiterlesen mit einem FREE-Abonnement

Dieser Artikel sowie alle zugehörigen Arbeits- und Lernunterlagen stehen mit einem kostenlosen FREE-Abonnement zur Verfügung.

Jetzt einloggen oder einen kostenlosen FREE-Zugang erwerben

Autor

Artikel verfasst von Alexander Hasch