Die Meldepflichten nach dem EU-Meldepflichtgesetz
Grundsätzlich sind sämtliche Gestaltungen zu melden, die mehr als einen EU-Mitgliedsstaat oder zumindest einen Mitgliedsstaat und eine Drittland umfassen und zumindest eines der nachfolgenden Risiken aufweisen: Steuervermeidung, Umgehung des gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes, Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers. In diesem Artikel werden folgende Themen behandelt: Welche Gestaltungen zu melden sind, wer von der Meldepflicht betroffen ist, welche Fristen für die Meldung bestehen, wie die Meldung zu erfolgen hat, welche Sanktionen vorgesehen sind.
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Autor
Artikel verfasst von Alexander Hasch