schematische Darstellung der Ermittlung eines Zwischenergebnisses

Nach Ablauf von neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres soll ein Zwischenergebnis ermittelt werden, welches zur zur Entscheidungsfindung (zB Durchführung von Investitionen oder Reparaturen) für die restlichen drei Monate, zur Planung des vorläufigen Ergebnisses zum Ende des Geschäftsjahres, zur Ermittlung der vorläufigen Steuerbelastung, und eventuell anderem mehr dient. Außerdem kann die Befassung mit Planungsaufgaben für die restlichen drei Monate ein Anlass dafür sein, gleich auch die Planung für das nächste Geschäftsjahr in Angriff zu nehmen. Einmal durchgeführte Planungsarbeiten haben einen oftmaligen Nutzen Die Saldenliste zum 30.9. eines Geschäftsjahres ist eine pagatorische Aufzeichnung, in welcher jene Geschäftsfälle erfasst werden für die es entsprechende Belege gibt (keine Buchung ohne Beleg). Wenn nun Belege fehlen oder Zeiträume betreffen die nicht mit dem Zeitraum es Zwischenergebnisses übereinstimmen, kann die Saldenliste "kein …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer