Planbilanz

Mit einer Plan-Bilanz werden die künftigen Vermögensveränderung abgebildet. Unter Vermögen wird hier das Eigenkapital, als Saldo aus Vermögen auf der Aktivseite und Fremdkapital auf der Passivseite, verstanden.  Ausgehend von der Bilanz des Vorjahres kann, unter Berücksichtigung der künftigen Geschäftsfälle aus der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, eine Plan-Bilanz zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erstellt werden. Die Plan-Bilanz stellt die Vermögens- und Kapitallage des Unternehmens am Ende der Planperiode dar und ergibt sich zwingend als Ableitung ausden Zahlen der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Finanzplans.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer