Steuerliches Wohlverhalten iZm Förderungen des Bundes
Das "Wohlverhaltensgesetz" ist mit 01.01.2021 in Kraft getreten und ist auf Förderungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 in Kraft treten/erlassen werden. Unternehmen, die sich "steuerlich nicht wohlverhalten haben", werden künftig von der Gewährung von Förderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen.
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer