Steuerliche Behandlung von COVID-19-Massnahmen

§ 20 des Einkommensteuergesetzes führt aus, dass "bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürfen, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen ... in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Durch diese Bestimmung soll eine Doppelbegünstigung vermieden werden. Die COVID-Fördermaßnahmen sind dahingehend zu untersuchen, ob die Betriebsausgaben abzugsfähig bleiben oder nicht.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer