Home Office-Regelung

Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich um eine Erstinformation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, welche durch Kursivschrift erkenntlich gemacht werden. Freiwilligkeit Home-Office soll jedenfalls auf gegenseitiger freiwilliger Basis erfolgen. Es wird eine Schriftform bedungen und eine gegenseitige Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen werden. Regelungen dazu sollen im AVRAG erfolgen. Betriebsvereinbarungen Die Liste der freiwilligen Betriebsvereinbarungen (§97 ArbVG) soll im Punkt „Einführung und Regelung von Homeoffice“ erweitert werden. Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen Alle Arbeitszeit- und Arbeitsruhebestimmungen haben weiterhin Gültigkeit. Für Schäden, die Haushaltsangehörige oder Haustiere zu bereitgestellten Arbeitsmitteln verursachen, sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haften. ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen gelten weiterhin auch im Home-Office. Das …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer