Elektrofahrzeuge und deren steuerliche Behandlung
Elektrofahrzeuge (die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden) sind steuerlich insofern interessant, als sowohl für deren Anschaffung als auch für deren Betrieb die Vorsteuer (allerdings nicht immer uneingeschränkt) geltend gemacht werden kann. Die genaue Kenntnis dieser Bestimmungen ist eine unbedingte Voraussetzung für eine steueroptimale Investitionsentscheidung.
Die Anschaffung, Miete bzw der Betrieb von Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km ist aber dem 01.01.2016 zum Vorsteuerabzug zugelassen, wenn die Anschaffung für Zwecke des Unternehmens erfolgt und zumindest 10 % unternehmerischen Zwecken dient.
Neben den umsatzsteuerlichen Auswirkungen gibt es auch noch Begünstigungen im Hinblick auf einen steuerlichen Sachbezug, die Normverbrauchsabgabe und die motorbezogene Versicherungssteuer.
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer