Meldung an verschiedene Behörden
Gewerbebehörde Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist bei der zuständigen Behörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen. Finanzamt Die Aufgabe des Betriebes ist dem Finanzamt zu melden und hat zur Folge, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Fragebogen (anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit) zusendet, der entsprechend zu beantworten ist. Sozialversicherung Die Aufgabe des Betriebes ist der Sozialversicherung zu melden und hat zur Folge, dass die Pflichtversicherung mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem die betriebliche Tätigkeit beendet wird, endet. Gesundheitskasse Die Aufgabe des Betriebes hat zur Folge, dass bestehende Dienstverhältnisse zu beenden, und dies der Gesundheitskasse mitzuteilen ist. Magistrat oder Gemeinde Die Aufgabe des Betriebes hat zur Folge, dass bestehende Dienstverhältnisse zu beenden, und dies dem Magistrat oder der Gemeinde mitzuteilen ist. Firmenbuch Unternehmer, …
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Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer