Liquidation der GmbH

Geordnete Abwicklung Die der Auflösung folgende Liquidation betrifft die geordnete Abwicklung der Geschäfte, mit dem Ziel der wirtschaftlichen Auflösung und Löschung der GmbH. Die Liquidation ist insofern durch den Gläubigerschutz begründet, als nichts an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf, solange Gläubiger noch etwas zu erhalten haben.  Die laufenden Geschäfte sind abzuwickeln, die Forderungen sind einzutreiben, die Schulden sind zu bezahlen, das restliche Vermögen ist an die Gesellschafter zu verteilen. Die Liquidation ist solange nicht beendet, solange noch Vermögen da ist. Wenn nach der Löschung noch Vermögen auftaucht, wird die (nicht beendete) Liquidation fortgesetzt (Nachtragsliquidation). Besteuerung Aus steuerlicher Sicht stellt die Liquidation die letztmalige Möglichkeit dar, (vor dem Wegfall) der Besteuerung angesammelter stillerResrven, diese zu besteuern.

Weiterlesen mit einem BASIC-Abonnement

Dieser Artikel sowie alle zugehörigen Arbeits- und Lernunterlagen stehen nur mit einem BASIC-Abonnement zur Verfügung.

Jetzt einloggen oder einen kostenlosen FREE-Zugang erwerben

Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer