laufende Gewinn

Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebes ist zuerst der laufende Gewinn bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, unter Umständen ein Übergangsgewinn und anschließend der Veräußerungsgewinn aus der Aufgabe des Betriebes zu ermitteln. Letzterer ist auf Grund einer Bilanz zu errechnen, und ergibt sich als Unterschied zwischen den Buchwerten der Bilanz und der tatsächlichen (gemeinen) Werte. Für die Ermittlung des laufenden Gewinnes bis zum Stichtag der Betriebsaufgabe gibt es keine Sondervorschriften. Dieser Gewinn kann durch Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt werden.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer