Hauptwohnsitzbefreiung

Eine Besonderheit bei der Aufgabe eines Betriebes ist die Möglichkeit, die im gemischt genutzten Betriebsgebäude steckenden stillen Reserven nicht versteuern zu müssen, wenn die Hauptwohnsitzbefreiung in Anspruch genommen werden kann. Diese Begünstigung gibt es bei der Veräußerung eines Betriebes nicht nur auf Antrag Die stillen Reserven von in das Privatvermögen überführten Gebäuden können nur auf Antrag des Steuerpflichtigen unbesteuert bleiben. Die Begünstigung der Hauptwohnsitzbefreiung muss in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Dieser Antrag kann bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides ausgeübt werden. bei Betriebsaufgabe wegen Tod In diesem Fall trifft die Begünstigung auf die Erben zu.Tod des Steuerpflichtigen, wenn dadurch die Betriebsaufgabe veranlasst wird.Im Falle des Todes eines Steuerpflichtigen stehen die Begünstigen den Erben zu. bei Betriebsaufgabe wegen Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit des Steuerpflichtigen …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer