Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum Für die Liquidation wurde der Besteuerungszeitraum auf drei bzw fünf Jahre erweitert. Die Ausweitung des Besteuerungszeiteraums hat den Vorteil, dass in einzelnen Jahren erlittene Verluste mit Gewinn ausgeglichen werden können. Besonderer Betriebsvermögensvergleich Die Ermittlung des Liquidationsgewinnes erfolgt durch einen besonderen Betriebsvermögensvergleich, welcher durch Gegenüberstellung des Abwicklungs-Anfangsvermögens mit dem Abwicklungs-Endvermögens erfolgt. Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das zu Beginn der Liquidation vorliegt (Liquidationseröffnungsbilanz). Das Abwicklungs-Endvermögen ist das Betriebsvermögen, das bei Beendigung der Liquidation vorliegt (Liquidationsschlussbilanz). Besteuerung auf Gesellschaftsebene Normalbesteuerung. Besteuerung auf Gesellschafterebene (Privatvermögen) Für die steuerlichen Folgen einer Liquidation auf Ebene der Gesellschafter gibt es keine …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer