Besteuerung ist der Liquidationsgewinn
Wenn bei einer GmbH, die ihre Auflösung beschlossen hat, tatsächlich die Abwicklung erfolgt, ist der Besteuerung der Liquidationsgewinn zugrunde zu legen. Liquidationsgewinn ist der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn, der sich aus der Gegenüberstellung des Abwicklungs-Endvermögens und des Abwicklungs-Anfangsvermögens ergibt. Das Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen. Das Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen war. Der Besteuerungszeitraum darf drei Jahre nicht übersteigen.
Weiterlesen mit einem BASIC-Abonnement
Dieser Artikel sowie alle zugehörigen Arbeits- und Lernunterlagen stehen nur mit einem BASIC-Abonnement zur Verfügung.
Autor
Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer