Bestellung der Liquidatoren

Geborene oder gekorene Liquidatoren Eine Bestellung von Liquidatoren ist dann nicht erforderlich, wenn diese Eigenschaft von den bisherigen Geschäftsführern (geborene Liquidatoren) wahrgenommen wird. Wenn dies nicht der Fall ist, sind andere Personen zu Liquidatoren zu bestellen (gekorene Liquidatoren). Liquidatorenbestellung durch das Gericht Das Gericht kann aus wichtigem Grund sowohl Liquidatoren bestellen als auch diese abberufen. Eintragung im Firmenbuch Der Antrag auf Eintragung der Liquidatioren im Firmenbuch ist durch die vertretungsbefugte Zahl an Liquidatoren einzubringen.

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer