Beendigung bestehender Vertragsverhältnisse

Es ist zu prüfen, welche Vertragsverhältnisse bestehen und wie und wann diese aufgelöst werden können: Miet- und Pachtverträge, Liefer- und Bezugsverpflichtungen, Leasingverträge, Werkverträge, Verpflichtungen aus sonstigen Dauerschuldverhältnissen etc. Es ist zu prüfen, welche Vertragsverhältnisse bestehen und wie und wann diese aufgelöst werden können. Dienstverhältnisse Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, und kann nur unter Einhaltung gewisser Termine und Fristen ausgesprochen werden. Zu beachten sind die Kündigungsfristen als Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses und die Kündigungstermine, welche die Zeitpunkte der Auflösung der Arbeitsverhältnisse bestimmen. Voraussetzungen Abfertigungsanspruch Arbeiter und Angestellte haben einen Abfertigungsanspruch, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Mindestarbeitszeit von einem Fünftel der gesetzlichen …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer