Auflösung der GmbH

Auflösung ist noch keine Beendigung Die Auflösung der GmbH ist die Vorbereitung der Beendigung der GmbH. Durch die Auflösung wird die Rechtskontinuität der Gesellschaft nicht unterbrochen. Berechtigungen, Prokuren, Rechte, Vollmachten etc bleiben weiter bestehen; die Organisation der Gesellschaft bleibt also aufrecht. Liquidatoren treten an die Stelle der Geschäftsführer. Wechsel in die Abwicklung Sehr wohl erfolgt allerdings der Wechsel von der werbenden Tätigkeit in das Stadium der Abwicklung, denn der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft wandelt sich in den Zweck der Abwicklung. Dazu bedarf es eines Auflösungbeschlusses der Gesellschafter, welcher eine konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung hat. Auflösungsgründe Es gibt zum Beispiel folgende Auflösungsgründe (in alphabetischer Reihenfolge). Ablauf der Zeit Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer