Aufgabegewinn

Im Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebes ist zuerst der laufende Gewinn bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe, unter Umständen ein Übergangsgewinn und anschließend der Veräußerungsgewinn aus der Aufgabe des Betriebes zu ermitteln. Letzterer ist auf Grund einer Bilanz zu errechnen, und ergibt sich als Unterschied zwischen den Buchwerten der Bilanz und der tatsächlichen (gemeinen) Werte. Siehe dazu den Artikel von . Ermittlung des Aufgabegewinnes Grundlage für die Besteuerung der Betriebsaufgabe ist der Aufgabegewinn. Der Aufgabegewinn ergibt sich als Unterschiedsbetrag zum Veräußerungserlös der veräußerten Wirtschaftsgüter, zuzüglich dem gemeinen Wert (Einzelveräußerungspreis als Wert des Absatzmarktes) der in das Privatvermögen entnommenen Wirtschaftsgüter, abzüglich der Buchwerte der Wirtschaftsgüter. zeitpunktbezogen Der Aufgabegewinn ist zeitpunktbezogen zu ermitteln. Die Besteuerung des Aufgabegewinnes hat in dem Jahr zu erfolgen, in dem …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer