Digitale Ablageordnung

Rückverfolgbarkeit Die systematische Rückverfolgbarkeit von Informationen ist besonders wichtig, wenn es darum geht, etwas beweisen zu müssen. Damit dies möglich ist, ist es notwendig ein einheitliches Ablagesystem zu entwickeln, zu verlautbaren und dafür zu sorgen, dass sich alle daran halten. Einheitliche Ablageordnung Eine Voraussetzung dafür, die Informationen nachverfolgen zu können, ist die Erstellung und Einhaltung einer Ablageordnung, die einheitlich ist und für die ganze Kanzlei Gültigkeit hat. Dazu ist es notwendig, dass eine Analyse der abzulegenden Objekte erfolgt, eine Festlegung der Ablagekategorien und eine Auswahl von Betreffmöglichkeiten erfolgt; das ganze mündet in eine Ablageordnung. Analyse der abzulegenden Objekte Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, dass eine Analyse in der in der Kanzlei abzulegenden Objekte erfolgt. Im Sinne einer papierarmen Kanzlei sollten möglichst viele analogen Informationen in digitale Informationen umgewandelt …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer