Registrierkassenpflicht - Aktivitäten zum Jahresende

Schritt 1: Erstellung eines Jahresbeleges Jahresbeleg für jede Registrierkasse Zum Abschluss eines Geschäftsjahres muss mit jeder Registrierkasse eine Jahresbeleg erstellt werden. Erstellung des Jahresbeleges Wenn das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist, dann ist der Jahresbeleg der Monatsbeleg für Dezember. Der Jahresbeleg wird für die verpflichtende Überprüfung des Manipulationsschutzes der Registrierkasse benötigt. Der Jahresbeleg (Monatsbeleg Dezember) ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres zu erstellen. Der Jahresbeleg kann durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Der ausgedruckte Jahresbeleg ist 7 Jahre lang aufzubewahren. Kein Jahresbeleg erforderlich Wenn die Registrierkasse den Jahresbeleg elektronisch erstellt und über das Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt, braucht kein Jahresbeleg ausgedruckt und aufgehoben werden. Es ist daher zu prüfen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer