Durch die Verrichtung von Wissensarbeit Zeit einsparen

Arbeit mit Wissen Ein Klient ruft in der Kanzlei an und bittet um eine Terminvereinbarung. Nach Rückfrage des Sekretariats, was der Inhalt des Besprechungstermins sein soll, antwortet der Klient dahingehend, dass er sich über die steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen informieren möchte und stellt bereits erste Fragen In der Vorbereitung auf diesen Besprechungstermin greift man auf seine eigenen Erfahrungen zurück (Arbeit mit Wissen) und informiert sich zum Beispiel in der Fachliteratur über (für die Beantwortung der Fragen) zusätzlich erforderliches Wissen (Wissenserwerb). Damit ist der Steuerberater gut auf die Besprechung vorbereitet und kann die Fragen des Klienten wahrscheinlich großteils beantworten. Es handelt sich aber immer noch "nur um die Arbeit mit Wissen", weil der Steuerberater sein eigenes Wissen anwendet. Der Steuerberater kann in einem weiteren ähnlichen Fall dieses Wissen (Erfahrung) wieder einsetzen.Nichtwissen Das Wissen eines jeden …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer