Die Erstellung eines Kanzleihandbuchs

Dabei handelt es sich um eine "komplette Dokumentation der Unternehmensziele, der Unternehmensprozesse und die dazugehörigen Regelungen, sowie den Bezug zu den vorhandenen Hilfsmitteln dar".[1] Mit einem Kanzleihandbuch werden eindeutige Regelungen definiert und damit für jeden unmissverständlich dokumentiert. Damit werden einheitliche Standards für die Auftragsbearbeitung festgelegt, wodurch sich auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter wesentlich erleichtert. In einem Kanzleihandbuch wird auch dokumentiert, wie der einem Qualitätssicherungssystem typische "kontinuierliche Verbesserungsprozess" (KVP) aussehen soll. Die Gliederung der Struktur eines Kanzleihandbuchs ist zu empfehlen in:[2] "Strategieprozesse (zB Dienstleistungspolitik) Bearbeitungsprozesse (zB Durchführung der Beratung) Unterstützungsprozesse (zB Bearbeitung des Postausgangs)" 1.zurück Bundessteuerberaterkammer KdöR/Deutscher Steuerberaterverband e.V./DATEV eG, Qualitätssicherung und …

Weiterlesen mit einem BASIC-Abonnement

Dieser Artikel sowie alle zugehörigen Arbeits- und Lernunterlagen stehen nur mit einem BASIC-Abonnement zur Verfügung.

Jetzt einloggen oder einen kostenlosen FREE-Zugang erwerben

Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer