Die Erstellung eines Kanzleihandbuchs

Art-Nr.: 200025
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Die Befassung mit dem digitalen Wandel und der Feststellung des Status quo sind besonders dazu geeignet, ein Kanzleihandbuch zu erstellen, welches gleichzeitig auch als Qualitätssicherungs-Handbuch ausgearbeitet werden kann. Mit einem Kanzleihandbuch werden eindeutige Regelungen definiert und damit für jeden unmissverständlich dokumentiert. Damit werden einheitliche Standards für die Auftragsbearbeitung festgelegt, wodurch sich auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter wesentlich erleichtert.

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