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Symbolfoto zum Artikel: Steuerliches Wohlverhalten iZm Förderungen des Bundes

Steuerliches Wohlverhalten iZm Förderungen des Bundes

Das "Wohlverhaltensgesetz" ist mit 01.01.2021 in Kraft getreten und ist auf Förderungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 in Kraft treten/erlassen werden. Unternehmen, die sich "steuerlich nicht wohlverhalten haben", werden künftig von der Gewährung von Förderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen.

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