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Aufbereitung der Richtlinie zum Lockdown-Umsatzersatz

Dieser Artikel enthält eine Aufbereitung der Richtlinien, die zur Verordnung über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) erlassen wurden.

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Durch diese Art der Aufbereitung ist es den Anwenderinnen möglich, sich schnell einen Überblick über die Bestimmungen zu machen, aber auch aufdie Originalunterlagen zugreifen zu können.

  • Begünstigte Unternehmen
  • Ausgenommen vom Umsatzersatz
  • Betrachtungszeitraum und Berechnung des Lockdown-Umsatzersatzes
  • Antragstellung und Antragsprüfung
  • Bestätigungen im Antrag
  • Verpflichtungserklärungen im Antrag
  • Entscheidung über Anträge
  • Prüfung und Rückzahlung des beantragten Lockdown-Umsatzersatzes
  • Bevollmächtigung zum Lockdown-Umsatzersatz
  • ÖNACE-Bezeichnung-Prozentsatz

 

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