Aufbereitung der Richtlinie zum Lockdown-Umsatzersatz
Dieser Artikel enthält eine Aufbereitung der Richtlinien, die zur Verordnung über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) erlassen wurden.
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Durch diese Art der Aufbereitung ist es den Anwenderinnen möglich, sich schnell einen Überblick über die Bestimmungen zu machen, aber auch aufdie Originalunterlagen zugreifen zu können.
- Begünstigte Unternehmen
- Ausgenommen vom Umsatzersatz
- Betrachtungszeitraum und Berechnung des Lockdown-Umsatzersatzes
- Antragstellung und Antragsprüfung
- Bestätigungen im Antrag
- Verpflichtungserklärungen im Antrag
- Entscheidung über Anträge
- Prüfung und Rückzahlung des beantragten Lockdown-Umsatzersatzes
- Bevollmächtigung zum Lockdown-Umsatzersatz
- ÖNACE-Bezeichnung-Prozentsatz
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