Meldeverpflichtung

text   Wird der neu gegründete Betrieb im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden elf Kalendermonaten um bereits bestehende Betriebe oder Teilbetriebe erweitert, so fallen bereits in Anspruch genommene Befreiungen nachträglich (rückwirkend) weg. Die betreffenden Abgaben und Beiträge sind nachzuentrichten. Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, diesen Umstand allen vom Wegfall der Wirkungen betroffenen Behörden unverzüglich mitzuteilen.  

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer