Ausüben eines reglementierten Gewerbes oder Teilgewerbes

Die Erteilung der Gewerbeberechtigung für reglementierte Gewerbe verlangt vom Antragsteller den Nachweis einer speziellen Befähigung.   Siehe dazu die Website des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Reglementierte Gewerbe dürfen (ausgenommen davon sind die "sensiblen Gewerbe") ab der Anmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (oder Magistrat) ausgeübt werden. Konzessionspflichtige Gewerbe dürfen erst nach rechtskräftiger Bewilligung ausgeübt werden.   Befähigungsnachweis kann erbracht werden Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder Teilgewerbes ist ein Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlusszeugnis, Dienstzeugnisse über die Praxiszeiten, Meisterprüfungszeugnis und ähnliches) zu erbringen.   Befähigungsnachweis kann nicht erbracht werden Können die allgemeinen Voraussetzungen bzw. der Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Gewerbebehörde um Nachsicht …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer