Betriebsaufgabe

Wenn es für einen Betrieb keine Nachfolger gibt, und ein Verkauf oder eine andere Art der Weiterführung nicht zustande kommt, bleibt nur mehr die Möglichkeit der Aufgabe des Betriebes.[1]  Abgrenzung Wichtig für die Unternehmensbeendigung ist es abzugrenzen, ob es sich um einen Betrieb, Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil handelt. Diese Unterscheidung ist im Steuerrecht von wesentlicher Bedeutung und es darf diesbezüglich keine Unklarheiten geben. Betrieb Teilbetrieb Mitunternehmeranteil Immer dann, wenn sich die Zurechnung einer dieser Vermögensarten an eine bestimmte Person ändert, kann und will die Finanzverwaltung die in diesem Vermögen entstandenen stillen Reserven letztmalig besteuern. Vernichtung der stillen Reserven Mit der Beschlussfassung zur Aufgabe des Betriebes kommt es zur Vernichtung der stillen Reserven desselben.Abgrenzung der Aufgabe des Betriebes Um nicht mit unerwarteten steuerlichen Folgen rechnen zu müssen ist vorher …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer