Wer über Veränderungen im Unternehmen zu verständigen ist

Art-Nr.: 200033
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Aus diesem Grund wird nachstehend versucht zusammen zu stellen, wer von Änderungen betroffen sein kann und daher informiert werden sollte. Die nachfolgende Gliederung lehnt sich an den Begriff der Stakeholder an, welche in deutscher Sprache als Interessenten und Betroffene oder als interessierte Kreise bezeichnet werden können.

  • Eigentümer/Gesellschafter
  • Manager 
  • Mitarbeiter 
  • Kunden
  • Lieferanten
  • Bank
  • Darlehensgeber
  • Gewerbebehörde
    • Standortwechsel
    • Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
    • Ausscheiden des gewerberechtlichen Geschäftsführers

  • Sozialversicherung
  • Gebietskrankenkasse
  • Finanzamt
  • Schenkungsmeldung an das Finanzamt
  • Firmenbuch bei Einzelunternehmen
    • Änderung des Sitzes
    • Änderung (nur) der Geschäftsanschrift

  • Firmenbuch bei OG und KG
    • Änderung des Sitzes
    • Änderung (nur) der Geschäftsanschrift

  • Firmenbuch bei GmbH
    • Änderung des Sitzes
    • Änderung (nur) der Geschäftsanschrift

  • Gemeinde bzw Magistrat
  • Berater
    • Rechtsanwalt
    • Steuerberater
    • Notar

  • Kammern und Verbände
    • Wirtschaftskammer
    • Arbeiterkammer
    • andere Berufsorganisationen

  • Kraftfahrzeuge
  • Medien
    • Zeitung
    • Inserate
    • Werbematerial

  • Drucksorten
    • Briefpapier
    • Formulare

  • Kommunikation
    • Stempel
    • Telefon
    • E-Mail
    • Internet

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