Digitalisierung der Kollektivverträge

Kollektivverträge bilden die Basis für viele Abrechnungsdetails. Seit der Einführung des Lohn- und Solzialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG) hat ist eine laufende und lückenlose Beachtung des Mindestlohnes eine zentrale Aufgabe der Personalverrechnung geworden. Eine Abrechnung eines Mitarbeiters ohne korrekte Kollektivvertrags-Einstufung ist de facto nicht mehr möglich. Durch eine Digitalisierung der Kollektivvertragswerte können viele Prüfungen automatisiert werden. Korrekte Ermittlung der Bruttobezüge Die Voraussetzung für eine korrekte Ermittlung, der einem Dienstnehmer monatlich zustehenden Bruttobezüge, ist die Beachtung der Vorschriften des anzuwendenden Kollektivvertrages. Das betrifft einerseits die Regelungen in der jeweiligen Rahmenvereinbarung, wie beispielsweise Regelungen über die Arbeitszeit, Mehr- und Überstundenabrechnung oder die Ermittlung der Sonderzahlungen. Anderseits sind aber auch die Regelungen der Lohn- und Gehaltstabelle zur Ermittlung des …

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Autor

Artikel verfasst von Wolfgang Steinmaurer