Fragebogen
Innerhalb von einem Monat ab Eröffnung eines Betriebes muss diese dem zuständigen Finanzamt (Finanzamt in dessen Amtsbereich sich die Leitung des Unternehmens befindet) mitgeteilt werden. Es gibt keine diesbezügliche Formvorschrift, so dass eine formlose Meldung an das Finanzamt genügt.