Das digitale Belegwesen - Gesetzliche & technische Bestimmungen
Es ist sowohl unternehmens- als auch abgabenrechtlich zulässig, Grundaufzeichnungen und sonstige Belege als digitales Exemplar aufzubewahren, wenn die Aufbewahrungspflichten eingehalten werden und die Unveränderbarkeit der Dokumente durch organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet ist.