Das digitale Belegwesen - Gesetzliche & technische Bestimmungen
Es ist sowohl unternehmens- als auch abgabenrechtlich zulässig, Grundaufzeichnungen und sonstige Belege als digitales Exemplar aufzubewahren, wenn die Aufbewahrungspflichten eingehalten werden und die Unveränderbarkeit der Dokumente durch organisatorische und technische Maßnahmen gewährleistet ist.

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