Was ist die Gewerbebehörde in Österreich?
Wer in Österreich ein Gewerbe ausüben möchten, benötigt eine Gewerbeberechtigung. Diese wird nach Anmeldung durch die zuständige Gewerbebehörde erteilt.
Zuständig ist jeweils die Bezirksverwaltungsbehörde des geplanten Gewerbestandortes, also - abhängig vom Ort - die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat der Stadt, beziehungsweise in Wien das Magistratische Bezirksamt.
Die Gewerbebehörde trägt den Antragsteller in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ein und bestätigt die Anmeldung durch einen entsprechenden Auszug. Der Antragsteller erhält eine Gewerbelizenz. Sie gilt solange, wie zumindest ein Gewerbe betrieben wird.
Auf Basis der Gewerbeordnung unterscheidet die Gewerbebehörde zwischen zwei Arten von Gewerben: Den freien und den reglementierten.
- Freie Gewerbe unterliegen nur den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit - gefordert sind Volljährigkeit, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldebestätigung, alternativ reicht ein gültiger Reisepass.
- Für reglementierte Gewerbe benötigt die Behörde zusätzlich einen sogenannten Befähigungsnachweis. Das ist in aller Regel ein Zeugnis über die notwendigen fachlichen Kenntnisse für das angestrebte Gewerbe.
Die Anmeldung bei der Gewerbebehörde ist kostenlos und kann elektronisch, persönlich oder postalisch erfolgen.
Nach Erhalt der Unterlagen kann das Gewerbe sofort aufgenommen werden - nur bei reglementierten Gewerben muss auf die Rechtskraft des Bescheides gewartet werden.
Der Gewerbebehörde müssen alle Änderungen im Geschäftsbetrieb angezeigt werden. Darunter fallen zum Beispiel: Die Eröffnung einer weiteren Filiale, die Verlegung des ursprünglichen Standorts oder die Erweiterung der Gewerbelizenz durch Aufnahme eines zusätzlichen Gewerbes.
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