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Die Verlustberücksichtigungsverordnung für Mitarbeiter und Klienten aufbereitet

Voraussichtliche betriebliche Verluste 2020 können bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 berücksichtigt werden. Die dazu ergangene Verordnung wurde einfach und leicht verständlich aufbereitet und steht somit zur Mitarbeiterinformation zur Verfügung, die jederzeit auch al Klienteninformation genutzt werden kann. 

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Die Ausführungen sind in drei Bereiche gegliedert und durch bildhafte Darstellungen ergänzt.

COVID-19-Rücklage

  • Verluste des Jahres 2020 können bereits 2019 berücksichtigt werden
  • Die COVID-19-Rücklage kürzt den Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Bis zu 30 % des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte 2019
  • Bis zu 60 % des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte 2019
  • Neuerliche Veranlagung 2019 aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses
  • Mit € 5,000.000,00 begrenzt
  • Für Bilanzierer und Einnahmen-Ausgaben-Rechner
  • Vollpauschalierte Einkünfte bleiben unberücksichtigt
  • Die Höhe der einzelnen Einkünfte bleibt unverändert
  • Abzug und Hinzurechnung haben beim selben Steuerpflichtigen zu erfolgen
  • Bei Unternehmensgruppen nur für den Gruppenträger möglich
  • Hinzurechnungsposten bei der Veranlagung 2020
  • Wahlrecht bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Die Bildung der COVID-19-Rücklage erfolgt auf Antrag

Herabsetzung der Vorauszahlungen

  • Nachträgliche Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2019
  • Festsetzung in Höhe der voraussichtlichen Steuer

Verlustrücktrag

  • Verbleibende Verluste 2020 können in das Jahr 2019 rückgetragen werden
  • Rücktrag von Verlusten 2020 bis maximal € 5,000.000,00 in das Jahr 2019
  • Rücktrag von Verlusten 2020 bis maximal € 2,000.000,00 in das Jahr 2018
  • Verluste 2020 können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 abezogen werden
  • Verlustrücktrag bei abweichendem Wirtschaftsjahr
  • Übertragung des Verlustrücktrages auf einen anderen Steuerpflichtigen

Zum Artikel

Hier geht es zum Artikel: Verordnung zur Verlustberücksichtigung 2019 und 2018